Arbeitgeber haben Personal fristlos gekündigt, weil dieses in seiner Freizeit Nazi-Parolen skandierte. Wirtschaftlich ist das nachvollziehbar, juristisch allerdings schwer vertretbar.
Problematisches Privatleben = Problematische Kündigung „Das Verhalten eines Arbeitnehmers im privaten Lebensbereich steht grundsätzlich außerhalb der Einflusssphäre des Arbeitgebers“, sodass eine verhaltensbedingte Kündigung aufgrund „Zurschaustellung rechtsradikaler Gesinnung“ laut LAG Niedersachen unwirksam ist.
Druckkündigung = Selbstaufopferung Vor einer wirksamen Druckkündigung müsste sich der Arbeitgeber zunächst schützend vor den Betroffenen gestellt haben. Mit der juristisch gebotenen Selbstaufopferung würden sich Arbeitgeber wohl einen wirtschaftlichen Bärendienst erweisen.
Rationalität > Rechtmäßigkeit Personal, dass mutmaßlich die Menschenwürde
Personal, dessen Privatleben negative Auswirkungen auf den Arbeitgeber hat, ist wirtschaftlich untragbar, auch wenn dessen Kündigung auf juristisch dünnem Eis steht.
Prävention durch Werte Personal mit konträrem Wertegerüst gefährdet den Unternehmenswert. Wer diskriminierendes Gedankengut hegt, ist ungeeignet für entsprechende Kunden- und Mitarbeiterstämme. Werte sind daher Eignungsmerkmale und Einstellungskriterien.
Quellen: https://www.linkedin.com/posts/serviceplan-group_mit-entsetzen-haben-wir-heute-erfahren-dass-activity-7199786880459042816-8Uu5
https://openjur.de/u/2205675.html
https://openjur.de/u/2132280.html
Eignungsmerkmal