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Personalberatung für Wirtschafts- und Steuerrecht
Teilzeitenwende in Kanzleien
Teilzeitenwende in Kanzleien

Teilzeitenwende in Kanzleien

„Fürstliches Gehalt gegen Leibeigenschaft“, so lässt sich das Arbeitsverhältnis manches Associates persiflieren. Doch dieser Frondienst erodiert. Nicht nur, weil Associates ihn verweigern.

🌠 Junge Juristen wünschen sich nichts so sehr wie mehr Freizeit und Flexibilität. Ein hohes Gehalt ist inzwischen zweitrangig. Eine Reduktion der Arbeitszeit steht auf vielen Wunschzetteln. Diese Wünsche wurden bisweilen erhört indem Kanzleien neue Teilzeitmodelle einführten.

🤯 Kanzleien erhöhten dennoch die Gehälter, in der Hoffnung, ihre Kapazitäten dadurch erweitern zu können. Ganz nach dem tradierten Rezept „Viel hilft viel“. Stattdessen trat das Gegenteil ein: Associates reduzierten nach Gehaltserhöhungen teilweise ihre Arbeitszeit. Weniger ist neuerdings mehr.

❌ Inzwischen kündigen Kanzleien den bedingungslosen Frondienst ihrerseits auf. Exorbitante Gehälter sind zwar weiterhin möglich, stehen allerdings häufiger unter Bonus-Vorbehalt. Auch Arbeitgeber räumen sich größere Flexibilität ein.

Der Trend zeigt klar in Richtung flexiblerer Arbeitszeiten und Gehälter.

Quellen:

https://news.bloomberglaw.com/business-and-practice/partners-associates-have-totally-different-views-on-long-hours

https://www.juve.de/oesterreich/aus-der-mode/

https://www.azur-online.de/gehalt/weitere-gehaltserhoehungen-fuer-associates/ https://un-obtanium.com/208-000-e/