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Ghosting

Bewerber, die ihre Bewerbung ohne Erklärung abbrechen, sind das Schreckgespenst eines jeden Arbeitgebers. Ghosting geht jedoch häufiger von Unternehmen aus, die nicht auf Bewerbungen reagieren. Das Phänomen hat unterschiedliche Ursachen, die sich nur bedingt beeinflussen lassen.

Für Ghosting gibt es insbesondere 3 Ursachen, die allesamt in der Person des „Geistes“ liegen:

1️⃣  Geringe Gewissenhaftigkeit: Ghosting ist keine bewusste Entscheidung, sondern Folge fehlender Gewissenhaftigkeit.

2️⃣  Konfliktvermeidung: durch den unbegründeten Kontaktabbruch werden negative Gegenreaktionen und ein Konflikt mit dem Gegenüber vermieden.

3️⃣  Passive Aggressivität: Ghosting wird bewusst eingesetzt um das Gegenüber zu verletzen.  

In Bewerbungsverfahren gibt es 3 spezifische Ursachen, die zu Ghosting führen:

⏳ Zu langes Bewerbungsverfahren, oft deshalb, weil der Prozess mit zu vielen Schritten und Teilnehmern überladen wird.

⚖️ Angst, gegen Benachteiligungsnormen wie das AGG zu verstoßen und folglich lieber nicht, statt illegal abzusagen.

😶 Intransparenz und Misstrauen z. B. wegen mutmaßlich falschen Versprechungen, Unhöflichkeit und problematischer Einstellungen des Arbeitgebers.